Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 15.03.1994, Az.: 11 A 48/88

Asylbewerber; Rücknahme; Asylantrag; Irrtum; Anfechtung; Zurechnung; Wissensvertreter

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
15.03.1994
Aktenzeichen
11 A 48/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13968
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1994:0315.11A48.88.0A

Fundstelle

  • OVGE MüLü 44, 477

Amtlicher Leitsatz

Ein Asylbewerber, der sich bei der Rücknahme seines Asylantrages über den Inhalt seiner Erklärung geirrt hat, kann diese nicht mit Erfolg gemäß § 119 Abs 1 S 1 Fall 1 BGB anfechten, wenn er sich beim Ausfüllen des Erklärungsvordruckes eines Dritten bedient hat, der die maßgebliche Kenntnis vom Erklärungsinhalt hatte. Der Asylbewerber muß sich das in diesem Rahmen erlangte Wissen des Dritten entsprechend dem Rechtsgedanken des § 166 BGB zurechnen lassen.