Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 25.03.1994, Az.: 1 K 6147/92
VDI-Richtlinie; Wohnbebauung; Nachbarschaft; Schweinezuchtbetrieb; Landwirt; Bebauungsplan; Sachverständigengutachten; Gutachten; Mischgebiet; Wohnnutzung
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 25.03.1994
- Aktenzeichen
- 1 K 6147/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 14028
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1994:0325.1K6147.92.0A
Rechtsgrundlagen
- § 1 Abs. 6 BauGB
- § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB
- § 1 Abs. 4 BauNVO
- Nr. 3471 VDIRL
Fundstellen
- BRS 56 Nr 15
- BRS 56 Nr 169
- BauR 1994, 599-601 (Volltext mit amtl. LS)
- IBR 1995, 129 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
- NVwZ 1995, 714-716 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Bedeutung der VDI-Richtlinie 3471 (VDIRL Nr 3471) für die Planung von Wohnbebauung in der Nachbarschaft eines Schweinezuchtbetriebes.
2. Bezieht sich ein Landwirt in seinen Bedenken gegen den Entwurf eines Bebauungsplans auf ein von ihm eingeholtes Sachverständigengutachten zu Immissionen seines Betriebes, darf die Gemeinde sich nicht darauf zurückziehen, das Gutachten liege nicht vor.
3. Zur Zulässigkeit der Gliederung eines Mischgebietes in der Weise, daß ein Teil der Wohnnutzung vorbehalten wird und im anderen Teil die Wohnnutzung völlig ausgeschlossen wird.