Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 27.09.2004, Az.: 11 LA 107/04
Vereinfachte Zustellung eines Widerspruchsbescheids an eine Anwaltssozietät; Maßgeblicher Zeitpunkt der Zustellung bei der vereinfachten Zustellung an einen Anwaltssozietät gegen Empfangsbekenntnis; Auswirkungen der gegenseitigen Vertretungsberechtigung und Empfangeberechtigung bei der Bevollmächtigung einer Anwaltssozietät auf die Zustellung ; Pflicht zur Sicherstellung der Erledigung fristgebundener Tätigkeiten eines verhinderten Sozietätsmitglieds durch ein anderes Sozietätsmitglied
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 27.09.2004
- Aktenzeichen
- 11 LA 107/04
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2004, 31189
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:2004:0927.11LA107.04.0A
Rechtsgrundlagen
- § 5 Abs. 2 VwZG
- § 85 Abs. 2 ZPO
- § 53 BRAGO
Fundstellen
- BRAK-Mitt 2005, 74 (amtl. Leitsatz mit Anm.)
- KF 2005, 138
- NJW 2005, 312 (Volltext mit red./amtl. LS)
- NJW-Spezial 2005, 191-192 (Kurzinformation)
Redaktioneller Leitsatz
Die Bevollmächtigung einer Anwaltssozietät mit der Prozessführung hat für die vereinfachte Zustellung im Sinne des § 5 Abs. 2 VwZG zur Folge, dass für den Zeitpunkt der Zustellung der Eingang des Schriftstücks bei der Kanzlei und nicht die Entgegennahme durch das sachbearbeitende Sozietätsmitglied maßgeblich ist.