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Anlage 5 NWattNPG - Wertbestimmende Lebensraumtypen und Arten sowie Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebietes 'Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer' und des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung 'Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer'

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" (NWattNPG)
Amtliche Abkürzung
NWattNPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100050000000

Anlage 5
(zu § 2 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2)

I.
Lebensraumtypen gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7)

  1. 1.

    Prioritäre natürliche Lebensraumtypen

    Lagunen des Küstenraumes (Strandseen) (1150)

    Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation (Graudünen) (2130)

    Entkalkte Dünen mit Empetrum nigrum (2140)

    Festliegende entkalkte Dünen der atlantischen Zone (Calluno-Ulicetea) (2150)

  2. 2.

    Weitere natürliche Lebensraumtypen

    Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser (1110)

    Ästuarien (1130)

    Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt (1140)

    Flache große Meeresarme und -buchten (Flachwasserzonen und Seegraswiesen) (1160)

    Riffe (1170)

    Pioniervegetation mit Salicornia und anderen einjährigen Arten auf Schlamm und Sand (Quellerwatt) (1310)

    Schlickgrasbestände (Spartinion maritimae) (1320)

    Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia maritimae) (1330)

    Primärdünen (2110)

    Weißdünen mit Strandhafer Ammophila arenaria (2120)

    Dünen mit Hippophae rhamnoides (2160)

    Dünen mit Salix repens ssp. argentea (Salicion arenariae) (2170)

    Bewaldete Dünen der atlantischen, kontinentalen und borealen Region (2180)

    Feuchte Dünentäler (2190)

    Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130)

    Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150)

II.
Tier- und Pflanzenarten gemäß Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG

  1. 1.

    Säugetiere

    Kegelrobbe (Halichoerus grypus)

    Schweinswal (Phocoena phocoena)

    Seehund (Phoca vitulina)

  2. 2.

    Fische

    Finte (Alosa fallax)

    Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)

    Meerneunauge (Petromyzon marinus)

  3. 3.

    Pflanzen

    Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii)

III.
Vogelarten im Europäischen Vogelschutzgebiet

  1. 1.

    Vogelarten gemäß Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG

    Brandseeschwalbe (Sterna sandvicensis)

    Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)

    Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)

    Kornweihe (Circus cyaneus)

    Küstenseeschwalbe (Sterna paradisaea)

    Löffler (Platalea leucorodia)

    Nonnengans (Branta leucopsis)

    Pfuhlschnepfe (Limosa lapponica)

    Rohrdommel (Botaurus stellaris)

    Rohrweihe (Circus aeruginosus)

    Säbelschnabler (Recurvirostra avosetta)

    Seeregenpfeifer (Charadrius alexandrinus)

    Sumpfohreule (Asio flammeus)

    Sterntaucher (Gavia stellata)

    Wanderfalke (Falco peregrinus)

    Zwergmöwe (Larus minutus)

    Zwergseeschwalbe (Sterna albifrons)

  2. 2.

    Zugvogelarten im Sinne des Artikels 4 Abs. 2 der Richtlinie 79/409/EWG

    Alpenstrandläufer (Calidris alpina)

    Austernfischer (Haematopus ostralegus)

    Berghänfling (Carduelis flavirostris)

    Blässgans (Anser albifrons)

    Brandgans (Tadorna tadorna)

    Dreizehenmöwe (Rissa tridactyla)

    Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus)

    Eiderente (Somateria molissima)

    Feldlerche (Alauda arvensis)

    Graugans (Anser anser)

    Großer Brachvogel (Numenius arquata)

    Grünschenkel (Tringa nebularia)

    Heringsmöwe (Larus fuscus)

    Kiebitz (Vanellus vanellus)

    Kiebitzregenpfeifer (Pluvialis squatarola)

    Knutt (Calidris canutus)

    Kormoran (Phalacrocorax carbo)

    Krickente (Anas crecca)

    Lachmöwe (Larus ridibundus)

    Löffelente (Anas clypeata)

    Mantelmöwe (Larus marinus)

    Ohrenlerche (Eremophila alpestris)

    Pfeifente (Anas penelope)

    Regenbrachvogel (Numenius phaeopus)

    Ringelgans (Branta bernicla)

    Rotschenkel (Tringa totanus)

    Sanderling (Calidris alba)

    Sandregenpfeifer (Charadrius hiaticula)

    Schafstelze (Motacilla flava)

    Sichelstrandläufer (Calidris ferruginea)

    Silbermöwe (Larus argentatus)

    Spießente (Anas acuta)

    Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)

    Steinwälzer (Arenaria interpres)

    Stockente (Anas platyrhynchos)

    Strandpieper (Anthus petrosus)

    Sturmmöwe (Larus canus)

    Tordalk (Alca torda)

    Trauerente (Melanitta nigra)

    Trottellumme (Uria aalge)

    Uferschnepfe (Limosa limosa)

IV. Beschreibung der Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet

  1. 1.

    Allgemeine Erhaltungsziele für die Lebensraumtypen gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG

    1. a)

      Verbreitungsgebiet und Gesamtbestand (Flächengröße) im Rahmen der natürlichen Schwankungen stabil oder zunehmend

    2. b)

      langfristig geeignete Strukturen und Funktionen

    3. c)

      günstiger Erhaltungszustand der charakteristischen Arten

  2. 2.

    Allgemeine Erhaltungsziele für Arten gemäß Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG einschließlich der charakteristischen Arten der Lebensraumtypen

    1. a)

      langfristig lebensfähige, im Rahmen der natürlichen Schwankungen stabile Populationen

    2. b)

      keine Abnahme des natürlichen Verbreitungsgebietes

    3. c)

      geeignete Lebensräume für alle Lebensphasen wie Fortpflanzung, Aufzucht, Mauser, Durchzug, Rast, Überwinterung und Nahrungssuche von ausreichender Größe sowie der Möglichkeit unbehinderter Wander- und Wechselbewegungen zwischen den Teillebensräumen, auch in der Umgebung des Nationalparks

  3. 3.

    Besondere Erhaltungsziele für Lebensräume und Arten der Meeresgebiete

    1. a)

      Flache Meeresarme und -buchten (1160), überspülte Sandbänke (1110) sowie geogene und biogene Riffe (1170) mit guter Wasserqualität, natürlichen Strukturen, natürlichen dynamischen Prozessen und beständigen Populationen der charakteristischen Arten. Dies beinhaltet

      1. aa)

        natürliche hydrodynamische und morphologische Bedingungen,

      2. bb)

        natürliche Sandbankstrukturen mit Kämmen und Tälern sowie durch Wellenbewegung und Strömungen bedingten Sedimentumlagerungen,

      3. cc)

        natürliche sublitorale Muschelbänke mit allen Altersphasen und intakten Lebensgemeinschaften,

      4. dd)

        natürliche Verteilung der verschiedenen Fein- und Grobsubstrate des Meeresgrunds,

      5. ee)

        günstige Voraussetzungen für die Neuentstehung von Bänken der Europäischen Auster, Sabellaria-Riffen und sublitoralen Seegras-Wiesen.

    2. b)

      Störungsarme, großflächige, mit der Umgebung verbundene Lebensräume für beständige Populationen von Schweinswal, Kegelrobbe, Seehund, Finte, Meerneunauge und Flussneunauge.

    3. c)

      Störungsarme Meeresflächen als Nahrungs-, Rast- und Mausergebiete für Seevogelarten wie Sterntaucher, Eiderente, Trauerente und Brandseeschwalbe.

  4. 4.

    Besondere Erhaltungsziele für Lebensräume und Arten der Wattgebiete einschließlich der Ästuare

    1. a)

      Naturnahe Salz- und Brackwasser-Wattflächen der Lebensraumtypen 1130, 1140, 1310 und 1320 mit guter Wasserqualität, natürlichen Strukturen, natürlichen dynamischen Prozessen und beständigen Populationen der charakteristischen Arten. Dies beinhaltet

      1. aa)

        natürliche Hydrodynamik und ungestörte Sedimentversorgung,

      2. bb)

        natürliche Verteilung von Sand-, Misch- und Schlicksedimenten sowie von Flächen mit Seegras-, Queller- und Schlickgras-Vegetation,

      3. cc)

        natürliche Prielsysteme,

      4. dd)

        natürliche eulitorale Muschelbänke mit allen Altersphasen und intakten Lebensgemeinschaften.

    2. b)

      Störungsarme, großflächige, mit der Umgebung verbundene Lebensräume für beständige Populationen von Kegelrobbe, Seehund, Finte, Meerneunauge und Flussneunauge.

    3. c)

      Störungsarme Nahrungs-, Rast- und Mausergebiete für typische Brut- und Gastvogelarten der Wattflächen wie Säbelschnäbler, Alpenstrandläufer, Pfuhlschnepfe, Großer Brachvogel, Brandgans.

  5. 5.

    Besondere Erhaltungsziele für Lebensräume und Arten der Salzwiesen

    1. a)

      Natürliche und naturnahe Salzwiesen (1330) sowie darin gelegene Lagunen (1150) mit vielfältigen Strukturen, natürlichen dynamischen Prozessen und beständigen Populationen der charakteristischen Arten. Dies beinhaltet

      1. aa)

        natürliche Abläufe der Erosion, Sedimentation und Prielbildung,

      2. bb)

        regelmäßige Überflutung durch unbelastetes Meerwasser,

      3. cc)

        natürliche Ausprägung von Relief, Salinität und Wasserhaushalt,

      4. dd)

        natürliche Vegetationsentwicklung auf den überwiegenden Flächenanteilen,

      5. ee)

        ausgewählte Teilflächen mit den besonderen Lebensgemeinschaften extensiv beweideter oder gemähter Salzwiesen.

    2. b)

      Störungsarme Brut- und Rastgebiete für charakteristische Brut- und Gastvogelarten der Salzwiesen wie Rotschenkel, Austernfischer, Ringelgans, Ohrenlerche. Dies beinhaltet das Fehlen von nicht natürlicherweise vorkommenden Prädatoren.

  6. 6.

    Besondere Erhaltungsziele für Lebensräume und Arten der Strände und Dünen

    1. a)

      Sandplaten mit Pioniervegetation (1310), Strandseen (1150), Vordünen (2110), Strandhafer-Weißdünen (2120), Graudünen-Rasen (2130), Dünenheiden mit Krähenbeere (2140) und Besenheide (2150), Sanddorngebüsche (2160), Kriechweidengebüsche (2170) und Dünenwälder (2180) mit vielfältigen Strukturen, natürlichen dynamischen Prozessen und beständigen Populationen der charakteristischen Arten. Dies beinhaltet

      1. aa)

        natürliche Abläufe aus Aufwehung und Abtrag kalkreicher und kalkarmer Sande,

      2. bb)

        vollständige Zonierung der typischen Vegetationsbestände mit jüngeren und älteren Entwicklungsstadien einschließlich offener Sandstellen,

      3. cc)

        naturnahe Strandseen und -tümpel mit temporärer Verbindung zum Meer,

      4. dd)

        ständige Neubildung von Pionierstadien der Strände, Dünen und Lagunen,

      5. ee)

        ausgewogene Verteilung von vorherrschenden gehölzfreien Stadien sowie Gebüschen und kleinflächigen Wäldern,

      6. ff)

        keine oder allenfalls geringe Anteile eingeführter Gehölzarten und sonstiger Neophyten.

    2. b)

      Störungsarme Brut- und Rastgebiete für charakteristische Brut- und Gastvogelarten der Strände und Dünen wie Seeregenpfeifer, Zwergseeschwalbe, Großer Brachvogel, Eiderente, Brandgans, Steinschmätzer. Dies beinhaltet geeignete Vegetations- und Bodenstrukturen wie z. B. vegetationsarme Schillbänke sowie das Fehlen von nicht natürlicherweise vorkommenden Prädatoren.

  7. 7.

    Besondere Erhaltungsziele für Lebensräume und Arten der feuchten Dünentäler

    1. a)

      Feuchte bis nasse Dünentäler und -randbereiche (2190) einschließlich naturnaher Birken- und Erlenwälder dieser Standorte (2180) mit vielfältigen Strukturen, natürlichen dynamischen Prozessen und beständigen Populationen der charakteristischen Arten. Dies beinhaltet

      1. aa)

        ausreichende Anteile aller natürlichen Entwicklungsstadien mit ihren charakteristischen Biotop- und Vegetationstypen, wie salzbeeinflusste Initialstadien, Tümpel, kalkreiche und kalkarme Kleinseggenriede, torfmoosreiche Feuchtheiden, Röhrichte und Weidengebüsche,

      2. bb)

        ständige Neubildung von Dünentälern mit natürlichem Wasserhaushalt sowie natürlichem Einfluss von Wind und Sturmfluten,

      3. cc)

        ausgewogene Verteilung von vorherrschenden gehölzfreien, kurzrasigen und hochwüchsigen Stadien sowie von Gebüschen und kleinflächigen Wäldern,

      4. dd)

        keine oder allenfalls geringe Anteile eingeführter Gehölzarten und sonstiger Neophyten.

    2. b)

      Stabile oder zunehmende Bestände des Sumpf-Glanzkrauts (Liparis loeselii) in nassen, kalkreichen Dünentälern und -randbereichen.

    3. c)

      Störungsarme Brutgebiete für charakteristische Brutvogelarten der feuchten Dünentäler wie Sumpfohreule, Kornweihe und Rohrweihe. Dies beinhaltet geeignete Vegetationsstrukturen wie Schilfröhrichte sowie das Fehlen von nicht natürlicherweise vorkommenden Prädatoren.

  8. 8.

    Besondere Erhaltungsziele für Lebensräume und Arten des Grünlands

    Störungsarme Brut- und Rastgebiete für charakteristische Brut- und Gastvogelarten des Grünlands wie Uferschnepfe, Rotschenkel, Blässgans. Dies beinhaltet

    1. a)

      hohe Wasserstände im binnendeichs gelegenen Feuchtgrünland,

    2. b)

      vielfältige Strukturen mit Bodenwellen und Kleingewässern,

    3. c)

      geringe bis mäßige Nährstoffversorgung,

    4. d)

      zielgerichtete Pflege durch extensive Beweidung oder Mahd,

    5. e)

      das Fehlen von nicht natürlicherweise vorkommenden Prädatoren,

    6. f)

      Eignung als störungsfreie Hochwasserrastplätze für Wat- und Wasservögel.

  9. 9.

    Besondere Erhaltungsziele für Lebensräume und Arten der Stillgewässer

    1. a)

      Naturnahe Tümpel, Weiher und Seen, insbesondere innerhalb der eingedeichten Grünlandgebiete, teils mit mesotrophem Wasser und einer Vegetation der Strandlings- und Zwergbinsen-Gesellschaften (3130), teils mit eutrophem Wasser und einer Vegetation der Laichkraut- und Froschbiss-Gesellschaften (3150).

    2. b)

      Störungsarme Wasser- und Röhrichtflächen als Lebensräume von Brutvögeln wie Rohrdommel, Löffelente, Rohrweihe, Blaukehlchen, Schilfrohrsänger sowie als Rastplätze für Wat- und Wasservögel, insbesondere bei Hochwasser.