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Versorgungsreformgesetz 1998; allgemeine Hinweise

Bibliographie

Titel
Versorgungsreformgesetz 1998; allgemeine Hinweise
Redaktionelle Abkürzung
HVRefGRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442000046100

RdErl. d. MF v. 8. 9. 1998 - VD 4-21 26/31 -

Vom 8. September 1998 (Nds. MBl. S.1322)

- VORIS 20442 00 00 46 100 -

Zuletzt geändert durch Nr. 2 des Erl. vom 24. April 2007 (Nds. MBl. S. 374)

- Im Einvernehmen mit dem MI -

Das Versorgungsreformgesetz 1998 (VReformG) vom 29.6.1998 (BGBl. I S. 1666) tritt, soweit nicht für einzelne Regelungen ein abweichender Zeitpunkt angeordnet ist, am 1.1.1999 in Kraft. Zu den einzelnen Regelungen gebe ich folgende allgemeine Hinweise:

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
1. Bildung von Versorgungsrücklagen bei Bund und Ländern1
2. Reform des Zulagenwesens2
3. Wegfall der Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen3
4. Aufwandsentschädigungen, Erschwerniszulagen4
5. Neuregelung der Anwärterbezüge5
6. Anhebung des Eingangsamtes für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst6
7. Verlängerung der Wartefrist für die Versorgung aus einem Beförderungsamt 7
8. (weggefallen)8
9. (weggefallen)9
10. Verbesserung der Versorgung nach einem qualifizierten Dienstunfall10
11. Verschärfung der Hinzuverdienstregelungen11
12. Versorgungseinschränkungen bei politischen Beamten12
13. Verbesserte Bewertung der Kindererziehungszeiten13
14. Neuregelung besoldungsrechtlicher Folgen eines Erziehungsurlaubs14
15. Härteregelung zum 2. Haushaltsstrukturgesetz15
16. Regelungen für Richterinnen und Richter16