Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 11.06.1999, Az.: 9 M 2210/99

Ausbaubeitrag; Sondersatzung; Kostenfestsetzung; Eilverfahren

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
11.06.1999
Aktenzeichen
9 M 2210/99
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1999, 15473
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1999:0611.9M2210.99.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Göttingen 29.04.1999 - 3 B 3043/99

Fundstelle

  • NdsVBl 2000, 32-33

Amtlicher Leitsatz

1. Bei Anliegerstraßen mit atypischen Verhältnissen kann es rechtlich geboten sein, den Anliegeranteil in einer Sondersatzung festzulegen.

2. Eine Zulassung der Beschwerde wegen besonderer Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO ist nur dann möglich, wenn diese mit den Mitteln des Eilverfahrens lösbar sind und deren Lösung sich mit dem Charakter des Eilverfahrens verträgt.