Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 11.06.1999, Az.: 9 M 2210/99
Ausbaubeitrag; Sondersatzung; Kostenfestsetzung; Eilverfahren
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 11.06.1999
- Aktenzeichen
- 9 M 2210/99
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1999, 15473
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1999:0611.9M2210.99.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Göttingen 29.04.1999 - 3 B 3043/99
Rechtsgrundlagen
- § 6 Abs. 5 KAG ND
- § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO
Fundstelle
- NdsVBl 2000, 32-33
Amtlicher Leitsatz
1. Bei Anliegerstraßen mit atypischen Verhältnissen kann es rechtlich geboten sein, den Anliegeranteil in einer Sondersatzung festzulegen.
2. Eine Zulassung der Beschwerde wegen besonderer Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO ist nur dann möglich, wenn diese mit den Mitteln des Eilverfahrens lösbar sind und deren Lösung sich mit dem Charakter des Eilverfahrens verträgt.