Finanzgericht Niedersachsen
Urt. v. 28.01.1998, Az.: XII 265/90
Behandlung einer außergerichtlichen Erledigung eines Rechtsstreits bei Vorliegen eines versteckten Dissens im Zeitpunkt der Erklärungen; Annahme eines Dissens
Bibliographie
- Gericht
- FG Niedersachsen
- Datum
- 28.01.1998
- Aktenzeichen
- XII 265/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1998, 20250
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:FGNI:1998:0128.XII265.90.0A
Rechtsgrundlagen
- § 138 FGO
- § 155 BGB
Verfahrensgegenstand
Versteckter Dissens bei Erledigungserklärungen
Einkommensteuer 1981 und 1982 sowie Gewerbesteuermeßbetrag 1981 und 1982
Amtlicher Leitsatz
Beruhen die Erklärungen der Beteiligten zur außergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreits in der mündlichen Verhandlung auf einem versteckten Dissens i.S.des § 155 BGB, so gilt das Vereinbarte nicht, wenn die Einigung bei Kenntnis des Sachverhalts so nicht getroffen worden wäre. Die außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits ist nicht eingetreten.
In den Rechtsstreiten
hat der XII. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts
nach mündlicher Verhandlung in der Sitzung vom 28. Januar 1998,
an der mitgewirkt haben:
Vorsitzender Richter ... am Finanzgericht ...
Richter am Finanzgericht ...
Richter am Finanzgericht ...
ehrenamtlicher Richter ...
ehrenamtliche Richterin ...
für Recht erkannt:
Tenor:
Die Klagen werden auf Kosten des Klägers abgewiesen.
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter
FG Niedersachsen - 28.01.1998 - AZ: XII 265/90