Abschnitt 12 DPflVoloRdErl
Bibliographie
- Titel
- Beschäftigung von wissenschaftlichen Volontärinnen und wissenschaftlichen Volontären an den staatlichen Museen und im Bereich der Denkmalpflege und des Kulturmanagements in Niedersachsen; Gestaltung des Vertragsverhältnisses
- Redaktionelle Abkürzung
- DPflVoloRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20461
Die wissenschaftlichen Volontärinnen und wissenschaftlichen Volontäre erhalten eine Vergütung in Höhe von 50 % des Entgelts der EntgeltGr. 13 Stufe 1 TV-L in der jeweils geltenden Fassung und eine Sonderzahlung nach § 63 NBesG in Anlehnung an die für Beamtinnen und Beamte des Landes im Vorbereitungsdienst geltenden Regelungen. Sie erhalten ferner in Anlehnung an das NISZG die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich. Weitere Zulagen und Zuwendungen dürfen nicht gewährt werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 20 Satz 1 des RdErl. vom 4. April 2023 (Nds. MBl. S. 314)