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Abschnitt 12 DPflVoloRdErl

Bibliographie

Titel
Beschäftigung von wissenschaftlichen Volontärinnen und wissenschaftlichen Volontären an den staatlichen Museen und im Bereich der Denkmalpflege und des Kulturmanagements in Niedersachsen; Gestaltung des Vertragsverhältnisses
Redaktionelle Abkürzung
DPflVoloRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20461

Die wissenschaftlichen Volontärinnen und wissenschaftlichen Volontäre erhalten eine Vergütung in Höhe von 50 % des Entgelts der EntgeltGr. 13 Stufe 1 TV-L in der jeweils geltenden Fassung und eine Sonderzahlung nach § 63 NBesG in Anlehnung an die für Beamtinnen und Beamte des Landes im Vorbereitungsdienst geltenden Regelungen. Weitere Zulagen und Zuwendungen dürfen nicht gewährt werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 20 Satz 1 des RdErl. vom 4. April 2023 (Nds. MBl. S. 314)