Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.05.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 DPflVoloRdErl

Bibliographie

Titel
Beschäftigung von wissenschaftlichen Volontärinnen und wissenschaftlichen Volontären an den staatlichen Museen und im Bereich der Denkmalpflege und des Kulturmanagements in Niedersachsen; Gestaltung des Vertragsverhältnisses
Redaktionelle Abkürzung
DPflVoloRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20461

Die Volontärzeit dauert ein Jahr im Bereich der Kulturpolitik, des Event- und Projektmanagements oder des Kulturmanagements oder zwei Jahre in den Museen oder den Einrichtungen der Denkmalpflege. Das Volontariat kann in Ausnahmefällen bis zu sechs Monate verlängert werden, um das Volontariat erfolgreich zu beenden. Die Verlängerung bedarf eines Antrages bei der obersten Dienstbehörde und eines neuerlichen Vertragsabschlusses gemäß Nummer 17 nach der Zustimmung.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 20 Satz 1 des RdErl. vom 4. April 2023 (Nds. MBl. S. 314)