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  • ab 01.05.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 18 DPflVoloRdErl

Bibliographie

Titel
Beschäftigung von wissenschaftlichen Volontärinnen und wissenschaftlichen Volontären an den staatlichen Museen und im Bereich der Denkmalpflege und des Kulturmanagements in Niedersachsen; Gestaltung des Vertragsverhältnisses
Redaktionelle Abkürzung
DPflVoloRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20461

Die wissenschaftlichen Volontärinnen und wissenschaftlichen Volontäre erhalten Reisekostenvergütung und Trennungsgeld in entsprechender Anwendung der für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst geltenden niedersächsischen Vorschriften.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 20 Satz 1 des RdErl. vom 4. April 2023 (Nds. MBl. S. 314)