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  • ab 01.05.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 15 DPflVoloRdErl

Bibliographie

Titel
Beschäftigung von wissenschaftlichen Volontärinnen und wissenschaftlichen Volontären an den staatlichen Museen und im Bereich der Denkmalpflege und des Kulturmanagements in Niedersachsen; Gestaltung des Vertragsverhältnisses
Redaktionelle Abkürzung
DPflVoloRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20461

Eine Nebentätigkeit gegen Vergütung ist genehmigungspflichtig. Ausgenommen sind schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische und Vortragstätigkeiten. Im Übrigen finden die für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten geltenden Bestimmungen über die Nebentätigkeiten entsprechend Anwendung.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 20 Satz 1 des RdErl. vom 4. April 2023 (Nds. MBl. S. 314)