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  • ab 01.05.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 20 DPflVoloRdErl

Bibliographie

Titel
Beschäftigung von wissenschaftlichen Volontärinnen und wissenschaftlichen Volontären an den staatlichen Museen und im Bereich der Denkmalpflege und des Kulturmanagements in Niedersachsen; Gestaltung des Vertragsverhältnisses
Redaktionelle Abkürzung
DPflVoloRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20461

Dieser RdErl. tritt am 1. 5. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2028 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 30. 4. 2023 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 20 Satz 1 des RdErl. vom 4. April 2023 (Nds. MBl. S. 314)

An
das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung
die staatlichen Museen
das Landesamt für Denkmalpflege