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  • ab 01.09.1995 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 BelaussPrivp

Bibliographie

Titel
Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung von Straftaten
Redaktionelle Abkürzung
BelaussPrivp,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33210000000004

Belohnungen können im Rahmen ihrer Zuständigkeit aussetzen:

  • die Generalstaatsanwaltschaften,
  • die Staatsanwaltschaften,
  • das Landeskriminalamt Niedersachsen,
  • die BezReg.