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  • ab 01.09.1995 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 BelaussPrivp

Bibliographie

Titel
Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung von Straftaten
Redaktionelle Abkürzung
BelaussPrivp,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33210000000004

In der Auslobung ist zum Ausdruck zu bringen,

6.1
für welche Art der Mitwirkung bei der Aufklärung der Straftat die Belohnung ausgesetzt ist:

6.2
dass über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden wird:

6.3
dass die Belohnung ausschließlich für an der Straftat nicht beteiligte Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt ist, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört;

6.4
welche Stellen sachdienliche Hinweise entgegennehmen.