Abschnitt 6 BelaussPrivp
Bibliographie
- Titel
- Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung von Straftaten
- Redaktionelle Abkürzung
- BelaussPrivp,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33210000000004
In der Auslobung ist zum Ausdruck zu bringen,
6.1
für welche Art der Mitwirkung bei der Aufklärung der Straftat die Belohnung ausgesetzt ist:
6.2
dass über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden wird:
6.3
dass die Belohnung ausschließlich für an der Straftat nicht beteiligte Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt ist, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört;
6.4
welche Stellen sachdienliche Hinweise entgegennehmen.