Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.09.1995 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 BelaussPrivp

Bibliographie

Titel
Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung von Straftaten
Redaktionelle Abkürzung
BelaussPrivp,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33210000000004

Die Auslobung ist je nach Lage des Einzelfalles durch Veröffentlichung in den Tageszeitungen, durch Plakatanschlag oder in anderer Weise. in Ausnahmefällen auch durch Rundfunk und Fernsehen bekannt zu machen.