Abschnitt 10 BelaussPrivp
Bibliographie
- Titel
- Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung von Straftaten
- Redaktionelle Abkürzung
- BelaussPrivp,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33210000000004
Vor der Verteilung; der Belohnung sind andere Behörden zu hören. wenn eine Person berücksichtigt werden soll, die der anderen Behörde gegenüber die sachdienlichen Hinweise gegeben hat oder in besonders gelagerten Fällen erst durch eine andere als die auslobende Behörde zu Hinweisen veranlasst worden ist.