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  • ab 01.09.1995 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 10 BelaussPrivp

Bibliographie

Titel
Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung von Straftaten
Redaktionelle Abkürzung
BelaussPrivp,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33210000000004

Vor der Verteilung; der Belohnung sind andere Behörden zu hören. wenn eine Person berücksichtigt werden soll, die der anderen Behörde gegenüber die sachdienlichen Hinweise gegeben hat oder in besonders gelagerten Fällen erst durch eine andere als die auslobende Behörde zu Hinweisen veranlasst worden ist.