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  • ab 01.09.1995 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 12 BelaussPrivp

Bibliographie

Titel
Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung von Straftaten
Redaktionelle Abkürzung
BelaussPrivp,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33210000000004

Soweit es im Einzelfall angemessen erscheint, auch ohne eine Auslobung an Privatpersonen für deren Mitwirkung bei der Aufklärung einer Straftat eine Belohnung aus Mitteln der Justizverwaltung zu zahlen, sind die Gründe in einem Aktenvermerk niederzulegen.

Für die Polizei wird auf Nr. 5 des RdErl. vom 24.10.1984 (Nds. MBl. S. 907) verwiesen.