Abschnitt 12 BelaussPrivp
Bibliographie
- Titel
- Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung von Straftaten
- Redaktionelle Abkürzung
- BelaussPrivp,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33210000000004
Soweit es im Einzelfall angemessen erscheint, auch ohne eine Auslobung an Privatpersonen für deren Mitwirkung bei der Aufklärung einer Straftat eine Belohnung aus Mitteln der Justizverwaltung zu zahlen, sind die Gründe in einem Aktenvermerk niederzulegen.
Für die Polizei wird auf Nr. 5 des RdErl. vom 24.10.1984 (Nds. MBl. S. 907) verwiesen.