Abschnitt 14 BelaussPrivp
Bibliographie
- Titel
- Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung von Straftaten
- Redaktionelle Abkürzung
- BelaussPrivp,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33210000000004
Auf Grund dieser Bestimmungen zu leistende Ausgaben sind zu buchen:
- bei den Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften bei Kapitel 1104 Titel 53615 (Bekanntmachungskosten) oder Titel 536 21 (Auslobungen und Belohnungen);
- bei den Polizeibehörden bei Kapitel 0320 Titel 536 21 (Auslobungen und Belohnungen).