Abschnitt 9 BelaussPrivp
Bibliographie
- Titel
- Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung von Straftaten
- Redaktionelle Abkürzung
- BelaussPrivp,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33210000000004
Über die Zuerkennung. Verteilung und Auszahlung des ausgelobten Betrages entscheidet die Behördenleitung der auslobenden Behörde.