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  • ab 01.09.1995 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 9 BelaussPrivp

Bibliographie

Titel
Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung von Straftaten
Redaktionelle Abkürzung
BelaussPrivp,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33210000000004

Über die Zuerkennung. Verteilung und Auszahlung des ausgelobten Betrages entscheidet die Behördenleitung der auslobenden Behörde.