Abschnitt 5 BelaussPrivp
Bibliographie
- Titel
- Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung von Straftaten
- Redaktionelle Abkürzung
- BelaussPrivp,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33210000000004
Die Aussetzung mehrerer Belohnungen durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft in der gleichen Strafsache ist zu vermeiden. Für eine Belohnung dürfen nicht gleichzeitig Haushaltsmittel des Landes aus dem Geschäftsbereich des MJ und des MI in Anspruch genommen werden.