Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.09.1995 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 BelaussPrivp

Bibliographie

Titel
Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung von Straftaten
Redaktionelle Abkürzung
BelaussPrivp,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33210000000004

Die Aussetzung mehrerer Belohnungen durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft in der gleichen Strafsache ist zu vermeiden. Für eine Belohnung dürfen nicht gleichzeitig Haushaltsmittel des Landes aus dem Geschäftsbereich des MJ und des MI in Anspruch genommen werden.