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  • ab 01.08.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 16 BisamRdErl

Bibliographie

Titel
Durchführung der Bisambekämpfung
Redaktionelle Abkürzung
BisamRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

Dieser RdErl. tritt am 01.08.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31.07.2024 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 16 Satz 1 des RdErl. vom 15. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 219)

An
die unteren Wasserbehörden
die unteren Deichbehörden
die unteren Naturschutzbehörden
die für den Tierschutz zuständigen Behörden
den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
die Deich- und Unterhaltungsverbände
die Wasser- und Bodenverbände
die Landwirtschaftskammer Niedersachsen
die Gemeinden