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  • ab 01.08.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 BisamRdErl

Bibliographie

Titel
Durchführung der Bisambekämpfung
Redaktionelle Abkürzung
BisamRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

Die LWK unterstützt die Bekämpfungspflichtigen. Sie nimmt hierbei folgende Aufgaben wahr:

1.1
großflächige Überwachung des Auftretens des Bisams sowie Erhebung relevanter biologischer Eckdaten,

1.2
Organisation der technischen Durchführung von großflächigen Bekämpfungsmaßnahmen,

1.3
Sachkundeausbildung i. S. des § 4 Abs. 1a Tierschutzgesetz sowie Weiterbildung und Überwachung der von den Bekämpfungspflichtigen beauftragten Bisamfängerinnen und Bisamfänger,

1.4
Koordinierung der Fangbereiche,

1.5
Initiierung und Begleitung der Entwicklung und Erprobung neuer Bekämpfungsverfahren und von Eignungsprüfungen neuer Fanggeräte sowie Koordinierung der periodischen Überprüfung der eingesetzten Fanggeräte auf tier- und artenschutzgerechte Anwendung,

1.6
Beratung der Deich- und Unterhaltungsverbände und der zuständigen Behörden,

1.7
jährliche Dokumentation der Fangorte in geeigneter digitaler Form.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 16 Satz 1 des RdErl. vom 15. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 219)