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§ 8 HSTierseuch

Bibliographie

Titel
Hauptsatzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse
Redaktionelle Abkürzung
HSTierseuch,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78512000000004

Die oder der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes teilzunehmen. Der Vorstand ist berechtigt, an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilzunehmen. § 3 Abs. 3 gilt entsprechend.