§ 8 HSTierseuch
Bibliographie
- Titel
- Hauptsatzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse
- Redaktionelle Abkürzung
- HSTierseuch,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78512000000004
Die oder der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes teilzunehmen. Der Vorstand ist berechtigt, an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilzunehmen. § 3 Abs. 3 gilt entsprechend.