§ 9 HSTierseuch
Bibliographie
- Titel
- Hauptsatzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse
- Redaktionelle Abkürzung
- HSTierseuch,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78512000000004
Der Vorstand erlässt zur Durchführung der Verwaltungsgeschäfte eine Geschäftsordnung und bestimmt darin die Vertretung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers in ihrem oder seinem Arbeitsbereich als Tierärztin oder Tierarzt und als Verwaltungsbeamtin oder Verwaltungsbeamter.