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Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr)

Bibliographie

Titel
Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr)
Amtliche Abkürzung
Nds. MasterVO-Lehr
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Vom 8. November 2007 (Nds. GVBl. S. 488 - VORIS 20411 -)

Aufgrund des § 202 Abs. 1 in Verbindung mit § 268a des Niedersächsischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 19. Februar 2001 (Nds. GVBl. S. 33), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. September 2007 (Nds. GVBl. S. 444), wird verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Einstellung in den Vorbereitungsdienst1
Regelstudienzeit, Leistungspunkte und Unterrichtsfächer für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen2
Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer und Sprachanforderungen für das Lehramt an Realschulen3
Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer und Sprachanforderungen für das Lehramt an Gymnasien4
Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer und sonderpädagogische Fachrichtungen für das Lehramt für Sonderpädagogik5
Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen und berufspraktische Tätigkeiten für das Lehramt an berufsbildenden Schulen6
Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen aus anderen Studiengängen7
Studienrelevanter Auslandsaufenthalt beim Studium moderner Sprachen8
Praktika9
Fachpraktische Prüfungen10
Masterarbeit für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Gymnasien und das Lehramt an berufsbildenden Schulen11
Masterarbeit für das Lehramt für Sonderpädagogik12
Mündliche Prüfung13
Bewertung von Prüfungsleistungen, Gesamtnote des Masterstudiums14
Inkrafttreten15
Vorschriften für die BildungswissenschaftenAnlage 1
(zu Nummer 4 des Zweiten Abschnitts)Anhang
Fächerübergreifende Kompetenzen der Fachwissenschaft sowie fächerübergreifende Kompetenzbereiche und Kompetenzen der Fachdidaktik aller Fächer und für alle LehrämterAnlage 2
Fächerspezifische Kompetenzbereiche, Kompetenzen, Standards und auf die Standards bezogene Inhalte der Fachwissenschaft und der Fachdidaktik aller Fächer und für alle LehrämterAnlage 3
SprachanforderungenAnlage 4
Vorgaben zum Nachweis berufspraktischer TätigkeitAnlage 5
Fachpraktische PrüfungenAnlage 6