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Anlage 2 Nds. MasterVO-Lehr - Fächerübergreifende Kompetenzen der Fachwissenschaft sowie fächerübergreifende Kompetenzbereiche und Kompetenzen der Fachdidaktik aller Fächer und für alle Lehrämter

Bibliographie

Titel
Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr)
Amtliche Abkürzung
Nds. MasterVO-Lehr
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

(zu § 1 Abs. 2 Satz 1)

  1. 1.

    Fachwissenschaft

    Die Absolventinnen und Absolventen

    1. a)

      können auf strukturiertes Fachwissen (Verfügungswissen) zu den grundlegenden - insbesondere zu den schulrelevanten - Teilgebieten ihres Fachs zurückgreifen,

    2. b)

      verfügen über ein Überblickswissen (Orientierungswissen) zu den aktuellen grundlegenden Fragestellungen, Begriffen, Modellen, Theorien des Fachs und reflektieren deren Bedeutung für die jeweilige Fachwissenschaft,

    3. c)

      verfügen über ein reflektiertes Wissen über das Fach (Metawissen) und kennen wichtige ideengeschichtliche und wissenschaftstheoretische Konzepte ihres Fachs,

    4. d)

      erläutern die fachlichen Inhalte und Konzepte sowie die Relevanz des Fachs hinsichtlich der historischen, gesellschaftlichen und beruflichen Bedeutung und stellen sie dar,

    5. e)

      können interdisziplinäre Verbindungen zu anderen Wissenschaften aufzeigen,

    6. f)

      wissen um die Bedeutung Interkultureller Bildung als fächerübergreifende Querschnittsaufgabe und sind in der Lage, fachspezifische Inhalte und interkulturelle Fragen miteinander zu verbinden,

    7. g)

      kennen und erläutern Erkenntnismethoden des Fachs, wenden diese exemplarisch an und bewerten sie bezüglich ihrer Möglichkeiten und Grenzen,

    8. h)

      untersuchen mit den Arbeitsmethoden des Fachs selbständig zentrale Fragen und Sachverhalte unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen des Fachs,

    9. i)

      berücksichtigen Aspekte des Umweltschutzes.

  2. 2.

    Fachdidaktik

    1. a)

      Kompetenzbereich: Anschlussfähiges fachdidaktisches Wissen

      Die Absolventinnen und Absolventen

      1. aa)

        verfügen über ein solides und strukturiertes Wissen über fachdidaktische Positionen und Strukturierungsansätze, vertreten diese begründet und können Zielperspektiven für ihren Unterricht entwickeln,

      2. bb)

        beurteilen die Notwendigkeit und Problematik didaktischer Transformationen oder Reduktionen und weisen erste Erfahrungen in deren Umsetzung nach,

      3. cc)

        kennen Ergebnisse fachdidaktischer und lernpsychologischer Forschung und nutzen diese exemplarisch,

      4. dd)

        erklären fachbezogene Sachverhalte unter Berücksichtigung des Vorverständnisses der Schülerinnen und Schüler,

      5. ee)

        kennen Unterrichtsmethoden zur Förderung des selbständigen und selbstverantwortlichen Lernens und analysieren diese hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit und Angemessenheit im jeweiligen Fachunterricht,

      6. ff)

        kennen und setzen exemplarisch, soweit es ihre Fächer erfordern, schulbezogene experimentelle Methoden ein,

      7. gg)

        sind in der Lage, exemplarisch die Heterogenität einer Lerngruppe bei der Anwendung von Methoden und beim Gebrauch von Materialien, Medien, Texten usw. so zu berücksichtigen, dass Lernprozesse optimal stattfinden können,

      8. hh)

        kennen die relevanten Kommunikationsformen ihres Fachs (z. B. Unterrichtsmaterialien, Präsentationsmedien, Lehr-Lernsoftware, Informations- und Kommunikationstechnologien usw.), setzen sie begründet ein, nutzen sie auch als Lehrinhalte und können Fachinhalte zielgruppenspezifisch aufbereiten,

      9. ii)

        haben durch die Teilnahme an einem Projekt Erfahrungen gesammelt, die sie dazu befähigen, eigene Projekte zu planen,

      10. jj)

        erbringen den Nachweis über die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur elementaren Bewegungserziehung (Lehramt an Grundschulen).

    2. b)

      Kompetenzbereich: Diagnostik

      Die Absolventinnen und Absolventen

      1. aa)

        kennen fachbezogene Verfahren der Lernstandserhebung und können diese in exemplarischen Unterrichtssituationen anwenden,

      2. bb)

        kennen Indikatoren für fachspezifische Lernschwierigkeiten und Diagnoseverfahren sowie Fördermöglichkeiten und können zwischen fachlichen und sprachlichen Leistungen unterscheiden,

      3. cc)

        kennen Merkmale besonderer fachlicher Begabungen, können diese und exemplarische Fördermöglichkeiten erläutern,

      4. dd)

        kennen Formen der Fremd- und Selbstevaluation zur Analyse und Beurteilung eigener Lehrleistungen,

      5. ee)

        können selbst ein Portfolio erstellen und kennen es als Möglichkeit der Lernstandserhebung bei Schülerinnen und Schülern.

    3. c)

      Kompetenzbereich: Leistungsbeurteilung

      Die Absolventinnen und Absolventen

      1. aa)

        kennen und beurteilen Möglichkeiten und Grenzen fachspezifischer Formen der Leistungsbewertung und wenden exemplarisch entsprechende Verfahren unter Anleitung an,

      2. bb)

        kennen Kriterien der Beurteilung von fachlichen Lernprozessen und deren Ergebnissen.