Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr)
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr)
- Amtliche Abkürzung
- Nds. MasterVO-Lehr
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Vom 8. November 2007 (Nds. GVBl. S. 488 - VORIS 20411 -)
Geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Oktober 2014 (Nds. GVBl. S. 302)
Aufgrund des § 202 Abs. 1 in Verbindung mit § 268a des Niedersächsischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 19. Februar 2001 (Nds. GVBl. S. 33), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. September 2007 (Nds. GVBl. S. 444), wird verordnet:
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Fachliche Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst | 1 |
Regelstudienzeit, Leistungspunkte und Unterrichtsfächer für das Lehramt an Grundschulen | 2 |
Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer und Sprachanforderungen für das Lehramt an Haupt- und Realschulen | 3 |
Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer und Sprachanforderungen für das Lehramt an Gymnasien | 4 |
Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer und sonderpädagogische Fachrichtungen für das Lehramt für Sonderpädagogik | 5 |
Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen und berufspraktische Tätigkeiten für das Lehramt an berufsbildenden Schulen | 6 |
Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen | 7 |
Studienrelevanter Auslandsaufenthalt beim Studium moderner Sprachen | 8 |
Praxiselemente | 9 |
Fachpraktische Prüfungen | 10 |
Masterarbeit für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Gymnasien und das Lehramt an berufsbildenden Schulen | 11 |
Masterarbeit für das Lehramt für Sonderpädagogik | 12 |
Lehrbefähigung für den Sekundarbereich I für das Lehramt an Gymnasien | 13 |
Bewertung von Prüfungsleistungen, Gesamtnote des Masterstudiums | 14 |
Übergangsregelungen | 15 |
Inkrafttreten | 16 |
Vorschriften für die Bildungswissenschaften | Anlage 1 |
(zu Nummer 4 des Zweiten Abschnitts) | Anhang |
Fächerübergreifende Kompetenzen der Fachwissenschaft sowie fächerübergreifende Kompetenzbereiche und Kompetenzen der Fachdidaktik aller Fächer und für alle Lehrämter | Anlage 2 |
Fächerspezifische Kompetenzbereiche, Kompetenzen, Standards und auf die Standards bezogene Inhalte der Fachwissenschaft und der Fachdidaktik aller Fächer und für alle Lehrämter | Anlage 3 |
Sprachanforderungen | Anlage 4 |
Vorgaben zum Nachweis berufspraktischer Tätigkeit | Anlage 5 |
Fachpraktische Prüfungen | Anlage 6 |