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Anlage 6 Nds. MasterVO-Lehr - Fachpraktische Prüfungen

Bibliographie

Titel
Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr)
Amtliche Abkürzung
Nds. MasterVO-Lehr
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

(zu § 10)

  1. 1.

    Fachpraktische Prüfungen

    1. a)

      Im Fach Darstellendes Spiel: Präsentation eines eigenen Projekts

    2. b)

      In den Fächern Gestaltendes Werken und Textiles Gestalten: Praktisch-gestalterische Bearbeitung eines Themas einschließlich einer experimentellen sowie theoretischen Auseinandersetzung

    3. c)

      In den Fächern Hauswirtschaft und Technik: Nachweis fachbezogener praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten anhand einer oder mehrerer Aufgaben

  2. 2.

    Fachpraktische Prüfungsanteile

    1. a)

      Im Fach Kunst

      • Alle Lehrämter: Präsentation eigener Arbeiten

      • Alle Lehrämter: Bearbeitung einer künstlerisch praktischen Aufgabe im Bereich Bildende Kunst

      • Alle Lehrämter: Bearbeitung einer künstlerisch praktischen Aufgabe im Bereich Visuelle Medien

      • Lehramt an Gymnasien: Bearbeitung einer weiteren Aufgabe im Bereich Gestaltung

    2. b)

      Im Fach Musik

      • Alle Lehrämter außer Lehramt an Gymnasien: Instrumentalspiel oder Gesang einschließlich Sprechen und Stimmbildung

      • Lehramt an Gymnasien: Instrumentalspiel und Gesang einschließlich Sprechen und Stimmbildung

      • Alle Lehrämter außer Lehramt an Gymnasien: Ensembleleitung

      • Lehramt an Gymnasien: Ensembleleitung (Orchester oder Band) und Chorleitung

      • Alle Lehrämter: Angewandte Musiktheorie

      • Alle Lehrämter: Vorbereitung, Vorführung und Erläuterung einer eigenen apparativen oder multimedialen oder choreografischen Produktion oder Improvisation

    3. c)

      Im Fach Sport

      Aus den Erfahrungs- und Lernfeldern A bis F sind fachpraktische Prüfungsanteile in dem angegebenen Umfang nachzuweisen.

      A

      • Bereich Laufen, Springen und Werfen

      • Bereich Schwimmen, Tauchen und Wasserspringen

      alle Lehrämter: ein Bereich

      B

      • Bereich gymnastische, rhythmische und tänzerische Bewegungsgestaltung

      • Bereich Bewegungskünste, Trampolin und Turnen

      alle Lehrämter: ein Bereich

      C

      • Bereich Spielen in Mannschaften (z. B. Basketball, Fußball, Handball, Hockey, Volleyball, darin integriert alternative Spielkulturen)

      Lehramt an Grundschulen, Lehramt für Sonderpädagogik: eine Mannschaftssportart

      Lehramt an Haupt- und Realschulen, Lehramt an Gymnasien und Lehramt an berufsbildenden Schulen: zwei Mannschaftssportarten

      D

      • Bereich Rückschlagspiele (z. B. Badminton, Tennis, Tischtennis)

      alle Lehrämter: ein Rückschlagspiel

      E

      • Bereich auf dem Wasser (z. B. Kanufahren, Rudern, Segeln, Surfen)

      • Bereich Schnee und Eis (z. B. Alpin-Skilauf, Eislaufen, Skilanglauf)

      • Bereich Rollen und Räder (z. B. Inlineskaten, Radfahren)

      • Bereich Kämpfen (z. B. Judo, Karate)

      • Bereich Reiten und Voltigieren

      alle Lehrämter: zwei Bereiche, davon in einem mit Exkursion

      F

      • Bereich Psychomotorik

      • Bereich Kleine Spiele

      • Bereich Anfängerschwimmen

      Lehramt an Grundschulen, Lehramt für Sonderpädagogik, Lehramt an Haupt- und Realschulen: alle Bereiche

      Lehramt an Gymnasien, Lehramt an berufsbildenden Schulen: Bereich Kleine Spiele