§ 46 AVO - Sek I - Auswertung durch die Schulbehörde
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)
- Amtliche Abkürzung
- AVO - Sek I
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410014100000
Der Schulbehörde sind auf Verlangen die Ergebnisse und Unterlagen der Fächer der Abschlussprüfung sowie die Beurteilungsunterlagen auch in anderen Fächern vorzulegen.