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  • ab 01.01.2009 (aktuelle Fassung)

Richtlinie zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 148 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 148 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
Redaktionelle Abkürzung
FgEErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
84200

Erl. d. MS v. 20. 11. 2008 - 102-43210/5.7.1 -

Vom 20. November 2008 (Nds. MBl. S. 1256, 2009 S. 222)

- VORIS 84200 -

- Im Einvernehmen mit dem MF und dem MW -

Bezug:

RdErl. v. 11. 5. 1988 (Nds. MBl. S. 951)
- VORIS 84200 00 00 00 008 -

Zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 148 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) sind die folgenden Durchführungsbestimmungen anzuwenden:

InhaltsübersichtAbschnitt 
Allgemeine Voraussetzungen und Erstattungsarten1.
Anspruchsgrundlage1.1
Anspruchsvoraussetzung1.2
Antrag2.
Erstattungsbehörde, Unternehmer2.1
Personennahverkehr außerhalb der Landesgrenzen Niedersachsens2.2
Fahrgeldeinnahmen2.3
Fahrgeldeinnahmen, Abgrenzung2.3.1
Fahrgeldeinnahmen aus Personennahverkehr außerhalb der Landesgrenzen Niedersachsens2.3.2
Nachweis der Fahrgeldeinnahmen2.3.3
Prüfvermerk zu Fahrgeldeinnahmen2.3.4
Ausschlussfrist2.4
Individualerstattung3.
Nachweis3.1
Anzeigepflicht3.1.1
Stichprobenpläne3.1.2
Nachweisgebiet, Linien3.1.3
Besondere Verkehrsangebote und Fahrtenzuordnung3.1.4
Verstärkerfahrten, Einsatz- und Einlagefahrten3.1.4.1
Unterschiedliche Fahrwege (gespaltene Linienverläufe)3.1.4.2
Ausgelagerte Fahrtabschnitte3.1.4.3
Bedarfsverkehr3.1.4.4
Linien, deren Fahrten unterschiedlichen Betriebszweigen zugeordnet sind3.1.4.5
Prüfbericht für Erhebungsverfahren3.1.5
Erhebungen3.2
Erhebungsperioden3.2.1
Erhebungsverfahren und -arten3.2.2
Erhebungsdurchführung3.3
Zu erfassende Personen3.3.1
Ein- und Ausfahrt in das bzw. aus dem Nachweisgebiet3.3.1.1
Fahrtabschnitte3.3.1.2
Ringlinie3.3.1.3
Zählprotokoll3.3.2
Anzahl der Zählkräfte3.3.3
Zählung durch das Fahrpersonal3.3.4
Von mehreren Zählkräften gemeinsam erhobene Fahrten3.3.5
Information des Zählpersonals3.3.6
Ausfall einer Erhebung3.3.7
Schätzung von Zählwerten3.3.8
Aufbewahrungsfrist für die Zählunterlagen3.3.9
Gültigkeit des Zählergebnisses in Folgejahren3.3.10
Eingeschränkte Vollerhebung4.
Art und Weise der Erhebung4.1
Mehrfacherfassung4.2
Unterschiedliches Fahrtenangebot4.3
Hochrechnung4.4
Stichprobenerhebung5.
Grundlagen der Stichprobenerhebung5.1
Allgemeines5.1.1
Wochentagstypen, Wochenzeitschichten5.1.2
Grundgesamtheit (Angebotsdaten)5.1.3
Fahrtenauswahl5.1.4
Linienerhebung5.2
Art und Weise der Erhebung5.2.1
Minimale Anzahl zu erhebender Linienfahrten5.2.2
Hochrechnung5.2.3
Querschnittserhebung5.3
Art und Weise der Erhebung5.3.1
Eingeschränkte Zulässigkeit der Querschnittserhebung5.3.2
Fahrtenauswahl5.3.3
Linienabschnitte5.3.4
Hochrechnung5.3.5
Anwendung verschiedener Erhebungsverfahren auf unterschiedlichen Linien6.
Prüfungsrecht und Folgen mangelnder Erfüllung von Nachweispflichten7.
Zusammenarbeit mit den nach dem Verkehrsrecht zuständigen Genehmigungsbehörden8.
Schlussbestimmungen9.
Anlagen
Berechnung des Prozentsatzes bei eingeschränkter VollerhebungAnlage 1
Berechnung des Prozentsatzes bei StichprobenerhebungenAnlage 2
Berechnung des Prozentsatzes bei Anwendung verschiedener ErhebungsverfahrenAnlage 3
Informationsblatt für das Zählpersonal bei Erhebungen zur Ermittlung der Anzahl der unentgeltlich beförderten Fahrgäste gemäß § 148 Abs. 5 SGB IXAnlage 4
Zählprotokolle für jedes ErhebungsverfahrenAnlage 5
Tabellen Korrekturfaktoren und Umrechnungskoeffizienten (zu Anlage 2)Anhang