Anlage 3 FgEErl
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 148 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
- Redaktionelle Abkürzung
- FgEErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 84200
Anlage 3
3.
Berechnung des Prozentsatzes bei Anwendung verschiedener Erhebungsarten
Bei Anwendung von zwei oder allen drei der genannten Erhebungsverfahren (eingeschränkte Vollerhebung, Linienerhebung, Querschnittserhebung) auf unterschiedlichen Linien ist eine Berechnung des Prozentsatzes wie folgt möglich:
3.1
Schätzung des Schwerbehindertenquotienten
3.1.1
Schätzwert für die Zahl der
unentgeltlich beförderten Fahrgäste
FVL · MVL FQ · MQ MJahr = ____________________ + ____________________ MVL + NVL MQ + NQ sonstigen Fahrgäste
FVL · NVL FQ · NQ NJahr = ____________________ + ____________________ MVL + NVL MQ + NQ
mit
MVL = MV + ML
NVL = NV + NL
FVL = FV + FL
Dabei bezeichnen MV, ML, MQ und NV, NL, NQ die gemäß Gliederungsnummer 1.2 bzw. 2.2.1 bzw. 2.3.1 ermittelten Zahlen der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten bzw. der sonstigen Fahrgäste in allen vier Erhebungsperioden jeweils auf allen Linien, auf denen die eingeschränkte Vollerhebung (Index V), die Linienerhebung (L) bzw. die Querschnitterhebung (Q) durchgeführt wurde. Außerdem bezeichnen
die Summen über die Flj-Werte gemäß Gliederungsnummer 2.2.1.4 über die Linien lV mit Vollerhebung bzw. über die Linien lL mit Linienerhebung bzw. über die Linien lQ mit Querschnittserhebung.
Wurde eines der drei Erhebungsverfahren auf keiner Linie durchgeführt, so sind die entsprechenden Werte MV, NV bzw. ML, NL bzw. FQ gleich null zu setzen.
3.1.2
Schätzwert für den Schwerbehindertenquotienten
MJahr | ||
---|---|---|
SBQ = | _______________ | |
NJahr |
3.2
Schätzung der Varianz des Verhältnisses der unentgeltlich beförderten Fahrgäste zu den sonstigen Fahrgästen
3.2.1
Schätzwert für die Varianz der Zahl der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste
FVL2 · V(ML) | FQ2 · V(MQ) | ||||
---|---|---|---|---|---|
V(MJahr) | = | ________________________ | + | ________________________ | |
(MVL ·+NVL)2 | (MQ + NQ)2 |
Dabei bezeichnen V(ML) und V(MQ) die gemäß Gliederungsnummer 2.2.2 bzw. 2.3.2 ermittelten Schätzwerte für die Varianz der Zahl der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste in allen vier Erhebungsperioden jeweils auf allen Linien, auf denen die Linienerhebung (L) bzw. die Querschnittserhebung (Q) durchgeführt wurde.
3.2.2
Schätzwert für die Varianz des Verhältnisses der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste zu den sonstigen Fahrgästen für das Kalenderjahr
V(MJahr) | |||
---|---|---|---|
V(SBQ) | = | ________________________ | |
N2Jahr |
3.3
Berechnung des Prozentsatzes für die Erstattung der Fahrgeldausfälle
Als Bemessungswert für die Erstattung der Fahrgeldausfälle wird die untere 95-Prozent-Grenze SBQ95 des Schwerbehindertenquotienten errechnet.
Dabei ist
SBQ der Schätzwert für den Schwerbehindertenquotienten aus Gliederungsnummer 3.1.2,
V(SBQ) der Schätzwert für die Varianz des Schwerbehindertenquotienten aus Gliederungsnummer 3.2.2.