Abschnitt 8 FgEErl - 8. Zusammenarbeit mit den nach dem Verkehrsrecht zuständigen Genehmigungsbehörden
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 148 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
- Redaktionelle Abkürzung
- FgEErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 84200
Das MW stellt sicher, dass die Erstattungsbehörde von den Genehmigungsbehörden Auskunft über Änderungen bei den Konzessionen für den Linienverkehr und alle sonstigen für das Erstattungsverfahren notwendigen Informationen erhält.