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  • ab 01.01.2009 (aktuelle Fassung)

Anlage 3 FgEErl

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 148 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
Redaktionelle Abkürzung
FgEErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
84200

Anlage 3

3.
Berechnung des Prozentsatzes bei Anwendung verschiedener Erhebungsarten

Bei Anwendung von zwei oder allen drei der genannten Erhebungsverfahren (eingeschränkte Vollerhebung, Linienerhebung, Querschnittserhebung) auf unterschiedlichen Linien ist eine Berechnung des Prozentsatzes wie folgt möglich:

3.1
Schätzung des Schwerbehindertenquotienten

3.1.1
Schätzwert für die Zahl der

  • unentgeltlich beförderten Fahrgäste

    FVL · MVLFQ · MQ
    MJahr=____________________+____________________
    MVL + NVLMQ + NQ
  • sonstigen Fahrgäste

    FVL · NVLFQ · NQ
    NJahr=____________________+____________________
    MVL + NVLMQ + NQ

mit

MVL = MV + ML

NVL = NV + NL

FVL = FV + FL

Dabei bezeichnen MV, ML, MQ und NV, NL, NQ die gemäß Gliederungsnummer 1.2 bzw. 2.2.1 bzw. 2.3.1 ermittelten Zahlen der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten bzw. der sonstigen Fahrgäste in allen vier Erhebungsperioden jeweils auf allen Linien, auf denen die eingeschränkte Vollerhebung (Index V), die Linienerhebung (L) bzw. die Querschnitterhebung (Q) durchgeführt wurde. Außerdem bezeichnen

ninn_501_28
ninn_501_29

die Summen über die Flj-Werte gemäß Gliederungsnummer 2.2.1.4 über die Linien lV mit Vollerhebung bzw. über die Linien lL mit Linienerhebung bzw. über die Linien lQ mit Querschnittserhebung.

Wurde eines der drei Erhebungsverfahren auf keiner Linie durchgeführt, so sind die entsprechenden Werte MV, NV bzw. ML, NL bzw. FQ gleich null zu setzen.

3.1.2
Schätzwert für den Schwerbehindertenquotienten

MJahr
SBQ =_______________
NJahr

3.2
Schätzung der Varianz des Verhältnisses der unentgeltlich beförderten Fahrgäste zu den sonstigen Fahrgästen

3.2.1
Schätzwert für die Varianz der Zahl der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste

FVL2 · V(ML) FQ2 · V(MQ)
V(MJahr) =________________________+________________________
(MVL ·+NVL)2(MQ + NQ)2

Dabei bezeichnen V(ML) und V(MQ) die gemäß Gliederungsnummer 2.2.2 bzw. 2.3.2 ermittelten Schätzwerte für die Varianz der Zahl der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste in allen vier Erhebungsperioden jeweils auf allen Linien, auf denen die Linienerhebung (L) bzw. die Querschnittserhebung (Q) durchgeführt wurde.

3.2.2
Schätzwert für die Varianz des Verhältnisses der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste zu den sonstigen Fahrgästen für das Kalenderjahr

V(MJahr)
V(SBQ)=________________________
N2Jahr

3.3
Berechnung des Prozentsatzes für die Erstattung der Fahrgeldausfälle

Als Bemessungswert für die Erstattung der Fahrgeldausfälle wird die untere 95-Prozent-Grenze SBQ95 des Schwerbehindertenquotienten errechnet.

ninn_501_30

Dabei ist

  • SBQ der Schätzwert für den Schwerbehindertenquotienten aus Gliederungsnummer 3.1.2,

  • V(SBQ) der Schätzwert für die Varianz des Schwerbehindertenquotienten aus Gliederungsnummer 3.2.2.