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  • ab 31.08.2016 (aktuelle Fassung)

§ 17 StudKVO - Übergangsregelung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Prüfung am Studienkolleg (StudKVO)
Amtliche Abkürzung
StudKVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22210

Für Kollegiatinnen und Kollegiaten, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung zum Studienkolleg zugelassen wurden, und Externe, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung zur Feststellungsprüfung zugelassen wurden, richtet sich die Feststellungsprüfung nach den bisher geltenden Vorschriften.