Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)
Amtliche Abkürzung
VO-GO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Vom 17. Februar 2005 (Nds. GVBl. S. 51 - VORIS 22410 -) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Januar 2022 (Nds. GVBl. S. 63) (2)

Aufgrund des § 11 Abs. 9 und des § 60 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 17. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 664), wird verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Geltungsbereich1
Aufnahme2
Verweildauer3
Schulbesuch im Ausland4
Unterrichtsangebot5
Ergänzende Teilnahmepflicht6
Studienbuch, Leistungsbewertung, Versäumnis7
Organisation des Unterrichts und Teilnahmeverpflichtungen in der Einführungsphase8
Versetzung in die Qualifikationsphase9
Organisation des Unterrichts in der Qualifikationsphase10
Aufgabenfelder, Prüfungsfächer11
Belegungsverpflichtungen12
Freiwilliges Zurücktreten13
Abgangszeugnis, Abschluss des Sekundarbereichs I14
Übergangsregelungen15
Sonderregelungen zum Schulbesuch im Ausland und zur Versetzung in die Qualifikationsphase im Schuljahr 2019/2020 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 15a
Sonderregelungen zum Schulbesuch im Ausland, zur Wahl von Prüfungsfächern, zur freiwilligen Wiederholung der Einführungsphase und zur Versetzung in die Qualifikationsphase im Schuljahr 2020/2021 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 15b
Sonderregelungen zur Wahl von Prüfungsfächern und zur Versetzung in die Qualifikationsphase im Schuljahr 2021/2022 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie15c
Sonderregelungen zur Wahl von Prüfungsfächern im Schuljahr 2022/2023 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie15d
In-Kraft-Treten16
Einführungsphase der gymnasialen OberstufeAnlage 1
Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe: Schwerpunkte und Unterrichtsfächer sowie BelegungsverpflichtungenAnlage 2
Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe:
Zuordnung der Fächer zu den Aufgabenfeldern und Anforderungsniveau der Prüfungsfächer
Anlage 3

SVBl. S. 171

SVBl. S. 126