Gesetz über das "Sondervermögen für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen"
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das "Sondervermögen für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen"
- Redaktionelle Abkürzung
- DÜNSVG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20500
Vom 20. Juni 2018 (Nds. GVBl. S. 120 - VORIS 20500 -) (1)
Geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (Nds. GVBl. S. 110)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Errichtung | 1 |
Zweck des Sondervermögens | 2 |
Finanzierung | 3 |
Zweckbindung | 4 |
Planung und Veranschlagung der einzelnen Maßnahmen | 5 |
Bewirtschaftung und Anlage der Mittel | 6 |
Verwaltung | 7 |
Übersicht und Nachweis | 8 |
Auflösung des Sondervermögens | 9 |
Artikel 1 des Gesetzes über das "Sondervermögen für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen" und zur Änderung des Gesetzes über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung" vom 20. Juni 2018 (Nds. GVBl. S. 120)