§ 8 DÜNSVG - Übersicht und Nachweis
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das "Sondervermögen für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen"
- Redaktionelle Abkürzung
- DÜNSVG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20500
1Für jedes Haushaltsjahr wird eine Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Sondervermögens erstellt. 2Diese Übersicht ist Bestandteil des Haushaltsplans des Landes und wird als Kapitel 50 82 im Einzelplan 08 ausgewiesen. 3Am Schluss eines jeden Haushaltsjahres wird der Haushaltsrechnung des Landes ein Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand des Sondervermögens beigefügt.