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  • ab 01.01.2013 (aktuelle Fassung)

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Amtsanwaltsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-AmtsanwD)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Amtsanwaltsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-AmtsanwD)
Amtliche Abkürzung
APVO-Justiz-AmtsanwD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Vom 20. November 2012 (Nds. GVBl. S. 508 - VORIS 20411 -)

Aufgrund des § 26 des Niedersächsischen Beamtengesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. November 2011 (Nds. GVBl. S. 422), wird im Benehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Regelungsbereich, Ausbildungsziel1
Zulassung zur Ausbildung2
Dauer und Gliederung der Ausbildung3
Ausbildungsstellen4
Inhalt des fachwissenschaftlichen Studiums5
Inhalt der berufspraktischen Ausbildung6
Beurteilung der Leistungen während der berufspraktischen Ausbildung7
Amtsanwaltsprüfung8
Wiederholung der Prüfung9
Übergangsvorschrift10
Inkrafttreten11