§ 3 APVO-Justiz-AmtsanwD - Dauer und Gliederung der Ausbildung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Amtsanwaltsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-AmtsanwD)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-Justiz-AmtsanwD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Die Ausbildung dauert 15 Monate und gliedert sich in die Ausbildungsabschnitte
1. | Ausbildungsabschnitt 1: fachwissenschaftliches Studium I | 4 Monate, |
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2. | Ausbildungsabschnitt 2: berufspraktische Ausbildung | 9 Monate, |
3. | Ausbildungsabschnitt 3: fachwissenschaftliches Studium II | 2 Monate. |