Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2013 (aktuelle Fassung)

§ 3 APVO-Justiz-AmtsanwD - Dauer und Gliederung der Ausbildung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Amtsanwaltsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-AmtsanwD)
Amtliche Abkürzung
APVO-Justiz-AmtsanwD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Die Ausbildung dauert 15 Monate und gliedert sich in die Ausbildungsabschnitte

1.Ausbildungsabschnitt 1:
fachwissenschaftliches Studium I
4 Monate,
2.Ausbildungsabschnitt 2:
berufspraktische Ausbildung
9 Monate,
3.  Ausbildungsabschnitt 3:
fachwissenschaftliches Studium II  
2 Monate.