§ 10 APVO-Justiz-AmtsanwD - Übergangsvorschrift
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Amtsanwaltsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-AmtsanwD)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-Justiz-AmtsanwD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Auf die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten, die ihre Ausbildung für den besonderen Aufgabenbereich des Amtsanwaltsdienstes vor dem 1. Januar 2013 begonnen haben, ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Amtsanwaltsdienst vom 26. März 2008 (Nds. GVBl. S. 94) weiterhin anzuwenden.