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  • ab 01.01.2013 (aktuelle Fassung)

§ 10 APVO-Justiz-AmtsanwD - Übergangsvorschrift

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Amtsanwaltsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-AmtsanwD)
Amtliche Abkürzung
APVO-Justiz-AmtsanwD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Auf die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten, die ihre Ausbildung für den besonderen Aufgabenbereich des Amtsanwaltsdienstes vor dem 1. Januar 2013 begonnen haben, ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Amtsanwaltsdienst vom 26. März 2008 (Nds. GVBl. S. 94) weiterhin anzuwenden.