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§ 18 AVO-WaNi - Übergangsregelungen

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WaNi)
Amtliche Abkürzung
AVO-WaNi
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

(1) § 3 Abs. 2 und 7 und die Regelung zur Stündigkeit der Prüfungsfächer in der Anlage 1 in der ab 1. August 2018 geltenden Fassung finden erstmals Anwendung auf die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 das erste Jahr oder im Schuljahr 2020/2021 das zweite Jahr der Qualifikationsphase besuchen.

(2) § 16 Abs. 1 Satz 2 in der ab 1. August 2018 geltenden Fassung findet erstmals Anwendung auf die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2018/2019 an der Abiturprüfung teilgenommen, sie aber nicht bestanden haben und die Schule verlassen.

(3) Anlage 2 in der ab 1. August 2018 geltenden Fassung findet erstmals Anwendung auf die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2018/2019 das erste Jahr der Qualifikationsphase besuchen.