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  • ab 01.01.1990 (aktuelle Fassung)

Richtlinien für die Bewilligung von besonderen Hilfen für Beschädigte zur Beschaffung von Kraftfahrzeugen im Rahmen der sozialen Rehabilitation der Kriegsopferfürsorge - Kraftfahrzeugbeschaffungshilfe-Richtlinien KOF -

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die Bewilligung von besonderen Hilfen für Beschädigte zur Beschaffung von Kraftfahrzeugen im Rahmen der sozialen Rehabilitation der Kriegsopferfürsorge - Kraftfahrzeugbeschaffungshilfe-Richtlinien KOF -
Redaktionelle Abkürzung
KbhKOFDfRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21145000000036

RdErl. d. MS v. 20.12.1989 - 107-43 00 60/1a -

Vom 20. Dezember 1989 (Nds. MBl. 1990 S. 59)

- GültL 42/254 -

- VORIS 21145 00 00 00 036 -

Bezug:

  1. a)
    RdErl. v. 6.2.1974 (Nds. MBl. S. 416)
  2. b)
    RdErl. v. 4.4.1977 (Nds. MBl. S. 421)
  3. c)
    RdErl. v. 12.4.1978 (Nds. MB], S. 569)
  4. d)
    RdErl. v. 29.5.1979 (Nds. MBl. S. 972)
  5. e)
    RdErl. v. 21.11.1985 (Nds. MBl. S. 1069)
    - GültL 42/198, 213, 217, 220, 249 -

Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gebe ich hiermit die Kraftfahrzeugbeschaffungshilfe-Richtlinien KOF bekannt (Anlage).

Die Richtlinien sind entsprechend anzuwenden, soweit von den Trägern der Kriegsopferfürsorge nach anderen gesetzlichen Vorschriften Leistungen zur Beschaffung von Kraftfahrzeugen im Rahmen der sozialen Rehabilitation gewährt werden.

Die Richtlinien treten am 1.1.1990 in Kraft.

Die Bezugserlasse zu a, b und d, Abschnitt I des Bezugserlasses zu c und Nr. 1 des Bezugserlasses zu e hebe ich hiermit auf.

Im Interesse der einheitlichen Durchführung der Kriegsopferfürsorge empfehle ich den örtlichen Trägern, diese Richtlinien ebenfalls anzuwenden.

Anlage

Richtlinien für die Bewilligung von besonderen Hilfen für Beschädigte zur Beschaffung von Kraftfahrzeugen im Rahmen der sozialen Rehabilitation der Kriegsopferfürsorge - Kraftfahrzeugbeschaffungshilfe-Richtlinien KOF -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Rechtsgrundlage1
Allgemeine Voraussetzungen2
Art der Leistung3
Bemessungsbetrag4
Feststellung des ungedeckten Bedarfs5
Bemessung der Gesamtleistung6
Ausschließlich schädigungsbedingte Sonderausstattung7
Härteregelung8
Zusammentreffen von Ansprüchen9