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  • ab 01.01.1990 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 9 KbhKOFDfRE - 9. Zusammentreffen von Ansprüchen

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die Bewilligung von besonderen Hilfen für Beschädigte zur Beschaffung von Kraftfahrzeugen im Rahmen der sozialen Rehabilitation der Kriegsopferfürsorge - Kraftfahrzeugbeschaffungshilfe-Richtlinien KOF -
Redaktionelle Abkürzung
KbhKOFDfRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21145000000036

Trifft ein Anspruch nach diesen Richtlinien mit einem Anspruch zusammen, der sich nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (§ 10 Abs. 2 KFürsV) richtet, kann nur einer von beiden geltend gemacht werden.

An das
Landessozialamt Niedersachsen - Hauptfürsorgestelle -,
die Landkreise und kreisfreien Städte - amtliche Fürsorgestellen für Kb und Kh -.