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  • ab 01.01.1990 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 KbhKOFDfRE - 3. Art der Leistung

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die Bewilligung von besonderen Hilfen für Beschädigte zur Beschaffung von Kraftfahrzeugen im Rahmen der sozialen Rehabilitation der Kriegsopferfürsorge - Kraftfahrzeugbeschaffungshilfe-Richtlinien KOF -
Redaktionelle Abkürzung
KbhKOFDfRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21145000000036

Als Hilfen zur Kraftfahrzeugbeschaffung kommen Beihilfen und zinslose Darlehen nebeneinander in Betracht; Darlehen sind längstens innerhalb von fünf Jahren zu tilgen.