Abschnitt 3 KbhKOFDfRE - 3. Art der Leistung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für die Bewilligung von besonderen Hilfen für Beschädigte zur Beschaffung von Kraftfahrzeugen im Rahmen der sozialen Rehabilitation der Kriegsopferfürsorge - Kraftfahrzeugbeschaffungshilfe-Richtlinien KOF -
- Redaktionelle Abkürzung
- KbhKOFDfRE,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21145000000036
Als Hilfen zur Kraftfahrzeugbeschaffung kommen Beihilfen und zinslose Darlehen nebeneinander in Betracht; Darlehen sind längstens innerhalb von fünf Jahren zu tilgen.