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  • ab 01.01.1990 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 KbhKOFDfRE - 8. Härteregelung

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die Bewilligung von besonderen Hilfen für Beschädigte zur Beschaffung von Kraftfahrzeugen im Rahmen der sozialen Rehabilitation der Kriegsopferfürsorge - Kraftfahrzeugbeschaffungshilfe-Richtlinien KOF -
Redaktionelle Abkürzung
KbhKOFDfRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21145000000036

Von den Regelungen der Nrn. 6.1 und 6.2 kann abgewichen werden, soweit es nach der Besonderheit des Einzelfalles zur Vermeidung besonderer Härten zwingend geboten ist.