Abschnitt 9 KbhKOFDfRE - 9. Zusammentreffen von Ansprüchen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für die Bewilligung von besonderen Hilfen für Beschädigte zur Beschaffung von Kraftfahrzeugen im Rahmen der sozialen Rehabilitation der Kriegsopferfürsorge - Kraftfahrzeugbeschaffungshilfe-Richtlinien KOF -
- Redaktionelle Abkürzung
- KbhKOFDfRE,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21145000000036
Trifft ein Anspruch nach diesen Richtlinien mit einem Anspruch zusammen, der sich nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (§ 10 Abs. 2 KFürsV) richtet, kann nur einer von beiden geltend gemacht werden.
An das
Landessozialamt Niedersachsen - Hauptfürsorgestelle -,
die Landkreise und kreisfreien Städte - amtliche Fürsorgestellen für Kb und Kh -.