Abschnitt 6 EVfZustRdErl
Bibliographie
- Titel
- Zuständigkeit in Entschädigungsverfahren
- Redaktionelle Abkürzung
- EVfZustRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 25100000100003
6.
Für die Ansprüche von DP's, die sich am 1.1.1947 in einem Durchgangslager für Auswanderer aufgehalten haben, sind die Entschädigungsorgane des Landes zuständig, in dem sich das DP-Lager befunden hat, von dem aus der Verfolgte in das Durchgangslager gekommen ist.