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  • ab 04.03.1966 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 EVfZustRdErl

Bibliographie

Titel
Zuständigkeit in Entschädigungsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
EVfZustRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
25100000100003

6.
Für die Ansprüche von DP's, die sich am 1.1.1947 in einem Durchgangslager für Auswanderer aufgehalten haben, sind die Entschädigungsorgane des Landes zuständig, in dem sich das DP-Lager befunden hat, von dem aus der Verfolgte in das Durchgangslager gekommen ist.