Gesetz über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung"
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung"
- Redaktionelle Abkürzung
- HInvSVG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22210
Vom 16. Mai 2017 (Nds. GVBl. S. 153 - VORIS 22210 -)
Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2020 (Nds. GVBl. S. 108)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Errichtung | 1 |
Zweck des Sondervermögens | 2 |
Finanzierung des Sondervermögens | 3 |
Zweckbindung | 4 |
Planung und Veranschlagung der einzelnen Maßnahmen | 5 |
Bewirtschaftung und Anlage der Mittel | 6 |
Verwaltung | 7 |
Aufgabenübertragung | 8 |
Finanzhilfe für Investitionsmaßnahmen | 9 |
Beteiligung und Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs | 10 |
Übersicht und Nachweis | 11 |
Auflösung des Sondervermögens | 12 |
Inkrafttreten | 13 |