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Gesetz über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung"

Bibliographie

Titel
Gesetz über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung"
Redaktionelle Abkürzung
HInvSVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22210

Vom 16. Mai 2017 (Nds. GVBl. S. 153 - VORIS 22210 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2020 (Nds. GVBl. S. 108)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Errichtung1
Zweck des Sondervermögens2
Finanzierung des Sondervermögens3
Zweckbindung4
Planung und Veranschlagung der einzelnen Maßnahmen5
Bewirtschaftung und Anlage der Mittel6
Verwaltung7
Aufgabenübertragung8
Finanzhilfe für Investitionsmaßnahmen9
Beteiligung und Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs10
Übersicht und Nachweis11
Auflösung des Sondervermögens12
Inkrafttreten13